Turbulenzgutachten zum Weiterbetrieb von WEA nach 20 Jahren
Ein Weiterbetrieb einer WEA ist möglich, erfordert aber eine Prüfung und Bewertung gem. der „Richtlinie für Windenergieanlagen – Einwirkungen und Standsicherheitsnachweise für Turm und Gründung“ des DIBt in der Fassung Oktober 2012.
Als Mitglied im Arbeitskreis für den Weiterbetrieb von WEA nach 20 Jahren des Bundesverbandes für Windenergie stehen wir Ihnen bei Ihrem Vorhaben zum Weiterbetrieb mit unserer Expertise im Bereich Turbulenzgutachen zur Seite.
Bewertung von Bestands-WEA in der Weiterbetriebsphase bei Zubau
Im Rahmen von Neuplanungen ist der Umgang bei der Bewertung von Bestands-WEA, welche bereits über Ihre Entwurfslebensdauer hinaus betrieben werden, in den letzten Jahren zunehmend relevanter geworden. Unter nachfolgendem Link beschreiben wir in einer Erklärung ausführlich, wie wir Bestands-WEA in der Weiterbetriebsphase bewerten.
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