Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verpflichtung des Kunden zur Zusammenarbeit:

Der Kunde muss bei Bedarf eine ausreichende Anzahl von topographischen Grundlagenkarten in digitaler Form (TK25 und DGK5, georeferenziert vorzugsweise im TIF-Format in einem Umkreis von 3 – 5 km um den Standort) zur Verfügung stellen. Falls gewünscht, kann die I17-Wind GmbH & Co. KG  die Beschaffung entsprechenden Kartenmaterials übernehmen. Die Kosten hierfür werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt.

Die folgenden Daten, die für die Auftragsausführung erforderlich sind, müssen vom Kunden bereitgestellt werden:

Neue Windenergieanlagen:
Standortkoordinaten
Turbinentyp und Anzahl
Nabenhöhe der Turbinen

Als Vorbelastung zu berücksichtigende Windenergieanlagen in der näheren Umgebung (bis ca. 3 km Entfernung):
Standortkoordinaten
Turbinentyp und Anzahl
Nabenhöhe der Turbinen
Ggf. Betriebsmodus (z.B. Leistungs-/Schallreduzierung)

Der Kunde bestätigt schriftlich, dass die gelieferten Daten zum Projekt alle notwendigen Informationen enthalten, um die hier angebotenen Leistungen zu erarbeiten. Jegliche zusätzliche Projektinformation, die während des Arbeitsprozesses bekannt wird und den Arbeitsablauf und die Ergebnisse maßgeblich beeinflussen könnte und einer angemessenen Analyse bedarf, führt zu zusätzlichem Aufwand. Dieser Aufwand wird separat in Rechnung gestellt. Sollten die Informationen nicht vollständig sein, ist der Liefertermin nicht mehr bindend. Der Kunde muss die Auftragsabwicklung unterstützen und, falls notwendig, an Terminen teilnehmen und einen Ansprechpartner benennen.

Erbringung der Dienstleistung

Die erstellten Berichte werden digital signiert, auf Wunsch kann das Zertifikat der digitalen Signatur gesondert zugestellt werden. Auf Wunsch des Auftraggebers wird das/die Gutachten in 2-facher Ausfertigung original unterzeichnet versandt. Jedes weitere gewünschte Exemplar wird dem Auftraggeber mit 25,- Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. in Rechnung gestellt. Die Standortbesichtigung erfolgt gegebenenfalls durch einen externen Dienstleister. Zusätzliche, gegebenenfalls erforderliche, Dienstleistungen, die nicht von der I17-Wind GmbH & Co. KG erbracht werden können, werden nach Absprache mit dem Auftraggeber durch Drittunternehmen erbracht und über die I17-Wind GmbH & Co. KG zu deren Zahlungsbedingungen abgerechnet. Bei diesen Dienstleistungen handelt es sich um beispielsweise Extremwindgutachten , oder unverbindliche Vorabschätzungen der Windverhältnisse am Standort. Bei den Drittunternehmen handelt es sich ebenfalls um Fachgutachter, die Ihre Qualifikation dargelegt haben.

Zahlungsweise

Die Preise für die beschriebenen Leistungen verstehen sich grundsätzlich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die I17–Wind GmbH & Co. KG nach Abgabe des Berichtes, bzw. des Entwurfsberichtes, sollte eine Lastrechnung des Anlagenherstellers notwendig sein. Bei Verzögerungen, die nicht durch die I17-Wind GmbH & Co. KG oder einem ihrer Mitarbeiter verursacht werden, können erbrachte Teilleistungen in Rechnung gestellt werden.

Die Vergütung für alle erbrachten Leistungen ist 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Verzug ist die I17-Wind GmbH & Co. KG  vorbehaltlich weitergehender Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen und Berichte und sonstige Unterlagen zurückzuhalten. Sollte der Auftraggeber zusätzliche Dienstleistungen wünschen und/oder sollten diese notwendig werden, ohne dass die I17-Wind GmbH & Co. KG  dafür verantwortlich ist, so werden die entstehenden Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, abhängig von der Stundenzahl des Zeitaufwandes. Es gilt ein Stundensatz von 115,- €/h und ein Kilometersatz von 0,40 €/km, weitere Kosten wie anfallende Übernachtungskosten, Flüge etc. werden 1:1 ohne Aufschlag weiterberechnet.

Zeithorizont/Liefertermin

Sind in den Angeboten der I17-Wind GmbH & Co. KG keine anderslautenden Angaben vorhanden, hält sich die I17-Wind GmbH & Co. KG bis 14 Tage nach Angebotsdatum an diese gebunden. Die I17-Wind GmbH & Co. KG kann die Tätigkeiten unmittelbar nach Auftragserteilung aufnehmen, frühestens jedoch nach Erhalt aller notwendigen Daten und Informationen.

Gewährleistung

In Bezug auf den beschriebenen Leistungsumfang gewährleistet / garantiert die I17 –Wind GmbH & Co. KG:

  1. die sorgfältige und professionelle Abwicklung der beauftragten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und in Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln der Technik,
  2. sowohl die neutrale und unabhängige Erstellung eines Expertengutachtens, als auch die vertrauliche Handhabung und Verarbeitung aller übermittelten Daten und Informationen. Falls gewünscht wird eine Vertraulichkeitsvereinbarung ausgestellt.

Haftung

  1. Die Haftung der I17-Wind GmbH & Co. KG  für Sachmängel ist im Rahmen eines Werkvertrages auf Nacherfüllung beschränkt. Schlägt diese fehl, besteht unbeschadet des Rechtes auf Selbstvornahme (§637 BGB) ein Anspruch des Kunden auf Minderung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag.
  2. Etwaige Ansprüche des Auftraggebers für Sachmängel verjähren ein Jahr nach der Abnahme der Leistungen der I17-Wind GmbH & Co. KG  durch den Auftraggeber.
  3. Die Haftung der I17-Wind GmbH & Co. KG  aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist insgesamt der Höhe nach auf EUR 10.000,- beschränkt; sämtliche Ansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme der jeweiligen Leistung durch den Kunden. Fällt der I17-Wind GmbH & Co. KG  Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last, haftet sie nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften des deutschen Rechts.
  4. Eine persönliche Haftung des Inhabers, der Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der I17-Wind GmbH & Co. KG  ist ausgeschlossen, soweit diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln.
  5. Es besteht die Möglichkeit eine weitergehende Haftung mit der I17-Wind GmbH & Co. KG  zu vereinbaren, soweit der Kunde bereit ist, die anfallende Prämie für den zusätzlichen Versicherungsschutz zu übernehmen und der Versicherer der I17-Wind GmbH & Co. KG  sein Einverständnis erklärt.

Sonstiges

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vertraglich festgelegten Dienstleistungen / Berichte abzunehmen. Die vertraglich festgelegten Dienstleistungen / Berichte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der I17-Wind GmbH & Co. KG  und dürfen vom Auftraggeber nur nach Rücksprache genutzt werden, bevor die zugehörigen Rechnungen nicht komplett bezahlt wurden. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Gerichtsstand ist Husum auf Basis der deutschen Rechtsprechung.

Stand 2018-07-19