Immissionsprognosen
Die Analyse von Immissionen, welche von Windenergieanlagen emittiert werden, spielen bei der Planung und Genehmigung eines jeden Windenergieprojektes eine entscheidende Rolle.
Die möglichen Auswirkungen, der von Windenergieanlagen ausgehenden Schallemissionen, sowie des Schattenwurfs der Rotorblätter einer Windenergieanlage (Disco-Effekt), können problematisch sein und müssen daher eingehend betrachtet werden.
Wir erstellen Immissionsgutachten zu den möglichen Schall- und Schattenwurfbelastungen und beraten Sie gerne bei der Planung Ihres Vorhabens in dieser Hinsicht.
Selbstverständlich beinhaltet dies eine Besichtigung der geplanten Anlagenstandorte, sowie aller Immissionsorte.
Schallimmissionsgutachten
Die schalltechnischen Berechnungen werden gemäß der TA-Lärm, den Normen DIN ISO 9613-2 und DIN EN 50376, sowie den Empfehlungen des Arbeitskreises „Geräusche von Windenergieanlagen“ durchgeführt.
Die DIN ISO 9613-2 gilt für die Berechnung der Schallausbreitung bei bodennahen Quellen (bis 30 m mittlere Höhe zwischen Quelle und Empfänger). Zur Anpassung des Prognoseverfahrens auf hochliegende Quellen hat der Normenausschuss Akustik, Lärmminderung und Schwingungstechnik (NALS) auf Basis neuerer Untersuchungsergebnisse und auf Basis theoretischer Berechnungen ein „Interimsverfahren“ veröffentlicht. Für WKA als hochliegende Schallquellen (> 30 m) sind diese neueren Erkenntnisse i.d.R. im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen.
Unsere Berechnungen basieren auf den „Hinweisen zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA)“ vom 30.06.2016 – allgemein bekannt als LAI Hinweise – und berücksichtigen die gültigen Erlasse der einzelnen Bundesländer.
Schattenwurfimmissionsgutachten
Die zu untersuchenden Immissionen durch direkten Schattenwurf des Rotors können bei drehendem Rotor störend wirken. Aus der Anzahl der Rotorblätter und der Drehzahl des Rotors ergibt sich die jeweilige Frequenz, mit der wechselnde Lichtverhältnisse im Schattenbereich auftreten können. Bei den gegenwärtigen Anlagengrößen handelt es sich um niedrige Frequenzen im Bereich von ca. 0,5 bis 3 Hz. Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat die federführend vom staatlichen Umweltamt Schleswig unter Mitarbeit von Fachleuten, Gutachtern und Gewerbeaufsichtsämtern erarbeiteten Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen (WEA-Schattenwurf-Hinweise) im Jahr 2002 als Standard anerkannt. Die WEA-Schattenwurf-Hinweise enthalten folgende Grenzwerte:
- Die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer darf maximal 30 Stunden im Jahr und maximal 30 Minuten am Tag betragen.
- Ein Schattenwurf bei Sonnenständen unter 3° ist nicht zu berücksichtigen.
- Wenn am Immissionsort, aufgrund der Entfernung zur WEA, die Sonne zu weniger als 20% durch das Rotorblatt verdeckt wird, können die dadurch entstehenden Helligkeitsschwankungen (Schatten) vernachlässigt werden.
- Um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu ermöglichen, wird die Berechnung für einen punktförmigen Rezeptor am Immissionsort empfohlen. Darüber hinaus ist es sinnvoll, für ein übliches Fenster z.B. von 1×1 m Größe oder mit den vor Ort vorhandenen Fenstergrößen, die Schattenwurfzeiten anzugeben.
Die Beschattungsdauer an der umgebenden Bebauung kann für eine oder mehrere WEA in Abhängigkeit von Nabenhöhe und Rotordurchmesser ermittelt werden. Der Berechnung der astronomisch möglichen Beschattungsdauer – dem worst case – liegen folgende Annahmen zu Grunde:
- Es herrscht durchgehender Sonnenschein von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.
- Die Sonnenstrahlung steht senkrecht zur Rotorkreisfläche.
- Die WEA befindet sich permanent in Betrieb.
Zyklische Lichtblitze / Discoeffekte sowie periodischer Schattenwurf sind Immissionen im Sinne des BundesImmissionsSchutzGesetzes. Durch Verwendung mittelreflektierender Farben (z. B. RAL 7035-HR) und matten Glanzgraden gemäß DIN 67530/ISO 2813 kann Lichtblitzen vorgebeugt werden.