Durchführung des Genehmigungsverfahrens nach dem BImSchG
Für Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von über 50 m ist ein Genehmigungsverfahren nach dem BundesImmissionsSchutzGesetz (BImSchG) durchzuführen. Wir erstellen die Antragsunterlagen, die Fachgutachten im Bereich des Immissionsschutzes (Schall- und Schattenwurfprognosen) und Gutachten zur Standorteignung. Wir unterstützen Sie bei der Durchführung des Screenings, der Standort- bzw. einzelfallbezogenen Vorprüfung auf Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Wir beauftragen für Sie die hierfür notwendigen Fachgutachten in den Bereichen des Naturschutzes.