Durchführung des Genehmigungsverfahrens nach dem BImSchG
Für Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von über 50 m ist ein Genehmigungsverfahren nach dem BundesImmissionsSchutzGesetz (BImSchG) durchzuführen.
Wir erstellen die Antragsunterlagen, die Fachgutachten im Bereich des Immissionsschutzes (Schall- und Schattenwurfprognosen) und Gutachten zur Standorteignung.
In enger Zusammenarbeit mit Ihnen unterstützen wir Sie bei der Zusammenstellung der BImSchG-Antragsunterlagen und übernehmen für Sie die Kommunikation und die Abstimmung mit den Behörden bis zum Genehmigungserhalt.